Kosten

Kostenregelung

Als Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse übernimmt Ihre Kasse die Behandlungskosten für die Richtlinienpsychotherapie.

Private Krankenkassen übernehmen in den meisten Fällen die Behandlungskosten ihrer Mitglieder durch einen approbierten psychologischen Psychotherapeuten. Da die Kostenübernahme aber unterschiedlich geregelt wird, klären Sie bitte vorher mit Ihrer Kasse, in welchem Umfang sie die Kosten für eine Psychotherapie übernimmt.

Sollten Sie unter den psychischen Folgen eines Berufsunfalls leiden (Wegeunfall, Maschinenunfall, Überfall etc.), übernimmt die Berufsgenossenschaften Ihres Arbeitgebers üblicherweise die Kosten.

Falls Sie die Kosten der Therapie selbst tragen möchten, berechne ich den Stundensatz gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ).